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Ausnahme von der Gewerbeordnung - Projekte im Rahmen der Schulbildung

Ausnahme von der Gewerbeordnung - Projekte im Rahmen der Schulbildung

Klarstellung des BMDW: Gemäß § 2 Abs. 1 Z 12 GewO 1994 sind gewerbliche Arbeiten von öffentlichen Schulen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen explizit vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen.
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Über das Lernprogramm

Youth Start digital ist eine interaktive und modulare Entrepreneurship-Lernumgebung. Unsere Inhalte fördern eigenständiges Lernen und das Umsetzen eigener Ideen.

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